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Abfallvermeidung

Artikel 11 der VVEA verpflichtet das BAFU und die Kantone, die Vermeidung von Abfällen mit geeigneten Massnahmen wie Sensibilisierung und Information von Bevölkerung und Unternehmen zu fördern. Auch die Produktionsbetriebe werden mit diesem Gesetzesartikel in die Pflicht genommen: Produktionsprozesse müssen so ausgestaltet werden, dass möglichst wenig Abfall anfällt. Abfallvermeidung muss also an der Quelle, bei der Produktherstellung ansetzen, aber sie hängt auch stark von einem verantwortungsvollen Konsum durch die Bevölkerung ab. 

Der Kanton Thurgau beteiligte sich an der Abfallvermeidungsstrategie "Minimize 2040" des BAFU. Das Projekt wurde 2021 mit der Definition der wichtigen Handlungsfelder vorläufig abgeschlossen (siehe Tabelle unten). Abfallvermeidung kann nicht ausschliesslich auf lokaler Ebene gefördert werden, da wir auch stark vom Umfeld abhängig sind, wie zum Beispiel den Rohstoffpreisen, gesellschaftlicher und technologischer Entwicklungen sowie den Strategien unserer Nachbarländer. Darum wurden nebst den Handlungsfeldern auch relevante Querschnittsthemen definiert: (i) Nachhaltiger Konsum und Produktionsmuster sowie Design und Langlebigkeit von Produkten durch Forschung und Entwicklung, (ii) Sensibilisierung und Bildung von Konsumierenden, (iii) internationales Engagement in der Abfallvermeidung.

Im Parlament wurden verschiedene Postulate zum Thema Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung eingebracht. Am 3. März 2023 hat der Bundesrat sechs Postulate im Bericht "Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, Abfallplanung, Messung" beantwortet. Es wurden im Bericht bewusst keine Massnahmen vorgeschlagen, da aktuell im Parlament die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 20.433 "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" behandelt wird, die unter anderem zu einer Revision des Umweltschutzgesetzes führen wird. Auf dieser Basis kann die Schweiz ihre weiteren Aktivitäten und notwendige Massnahmen definieren. Seit mehreren Jahren übernimmt die Schweiz auch Anforderungen der EU betreffend Energieeffizienz. Im Jahr 2020 wurden für sechs Produktegruppen (wie bspw. Waschmaschinen und Geschirrspüler) auch erstmals Anforderungen zur Ressourceneffizienz, wie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und von Reparaturanleitungen, in die Energieeffizienzverordnung übernommen.

Der Kanton Thurgau konzentriert sich vor allem auf das Thema Baustoffe, damit Bauabfälle weitgehend wieder als Sekundärrohstoffe eingesetzt werden können. Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative und auch der Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft werden weitere Impulse und auch Vorgaben für den Kanton Thurgau bringen.

Die vier prioritären Handlungsfelder und Aktivitäten im Kanton Thurgau

Handlungsfeld Aktivitäten im Kanton Thurgau
Bauwerke und Baustoffe
Verpackungen
  • KUH-BAG: Sammlung und Verwertung von Kunststoffverpackungen
Nahrungsmittel
Metalle
Querschnittsthemen

Beurteilung 2023

Der Kanton Thurgau engagiert sich bereits seit Jahren für die Kreislaufwirtschaft und eine Schonung knapper Ressourcen. Mit dem dem "Konzept für den Einsatz von Recyclingmaterial im Hoch- und Tiefbau" (2018) [pdf] wurden Massnahmenpakete definiert, um die Verwertung von mineralischen Baustoffen im Thurgau zu fördern und die knappen Kiesvorkommen zu schonen. Auch durch die Sammlung von gemischten Kunststoffen im Kanton Thurgau können Abfälle zu Sekundärrohstoffen aufbereitet werden. Die Kreislaufwirtschaft konzentriert sich bis anhin vor allem auf das Rezyklieren von Abfällen. Kreislaufwirtschaft umfasst aber auch das Vermeiden von Abfällen oder das Teilen, Wiederverwenden oder Reparieren von Produkten. Diese Aspekte werden in vielen kleinen Initiativen angegangen. Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.433 "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken", die aktuell im Parlament behandelt wird, schafft in Zukunft eine Grundlage, um gezielt kantonale Massnahmen zu planen.

Handlungsbedarf 2023

  • Mittelfristig Entwicklung einer Abfallvermeidungsstrategie (2019)

Weitergehende Informationen

Kontakt

Patrick Walser

Sonderabfälle, Abfälle

Tel. 058 345 51 97
E-Mail