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Korrektion stehende Gewässer

Ufer − insbesondere von grossen Seen − stehen oftmals unter einem grossen und vielfältigen Nutzungsdruck. Verbauungen infolge der Beanspruchung durch Siedlung, Verkehr, Freizeit und Tourismus beeinträchtigen die natürlichen Funktionen der Ufer erheblich. 

Ufer von stehenden Gewässern sind wichtige Übergangslebensräume und Vernetzungselemente zwischen Land und Wasser, die bewahrt und deren natürliche Funktionen durch Revitalisierungen wiederhergestellt werden sollen.

Zu den natürlichen Funktionen stehender Gewässer gehören:

Die Zuständigkeit für Revitalisierungen am Ober- und Untersee liegt im Kanton Thurgau bei den Gemeinden (§ 32 WBSNG). 

Downloads Korrektion Gewässer

Kontakt

Claudia Eisenring

Fachstelle Revitalisierung

Tel. 058 345 51 86
E-Mail
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