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Sanierung

Vorgehen bei einem sanierungsbedürftigen Standort

Zur Beurteilung der Ziele und der Dringlichkeit der Sanierung wird eine Detailuntersuchung durchgeführt (Art. 14 Abs. 1 AltlV). Weichen die Ergebnisse der Detailuntersuchung wesentlich von der Voruntersuchung ab, beurteilt das Amt für Umwelt (AfU) den Standort bezüglich des Sanierungsbedarfs neu.

Nach der Detailuntersuchung verlangt das AfU ein Sanierungsprojekt. Darin enthalten sind die Sanierungsmassnahmen, deren Auswirkungen auf die Umwelt sowie die nach der Sanierung verbleibende Umweltgefährdung.

Das AfU prüft das Sanierungsprojekt nach vorgegebenen Kriterien (Art. 18 Abs 1 AltlV). Ist die Sanierung abgeschlossen, muss der Sanierungspflichtige mittels einer Dokumentation nachweisen, dass die Sanierungsziele erfüllt sind.

Weitere Informationen

Kontakt 

Thomas Back

Belastete Standorte, Altlasten, Stv. Leiter Abfall und Boden

Tel. 058 345 51 91
E-Mail

Dr. Regula Bader

Belastete Standorte, Altlasten

Tel. 058 345 51 93
E-Mail

Sarah Brunner

Belastete Standorte, Altlasten

Tel. 058 345 52 53
E-Mail

Dr. Samuel Villiger

Belastete Standorte, Altlasten

Tel. 058 345 51 94
E-Mail