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Sanierung

Vorgehen bei einem sanierungsbedürftigen Standort

Zur Beurteilung der Ziele und der Dringlichkeit der Sanierung wird eine Detailuntersuchung durchgeführt (Art. 14 Abs. 1 AltlV). Weichen die Ergebnisse der Detailuntersuchung wesentlich von der Voruntersuchung ab, beurteilt das Amt für Umwelt (AfU) den Standort bezüglich des Sanierungsbedarfs neu.

Nach der Detailuntersuchung verlangt das AfU ein Sanierungsprojekt. Darin enthalten sind die Sanierungsmassnahmen, deren Auswirkungen auf die Umwelt sowie die nach der Sanierung verbleibende Umweltgefährdung.

Das AfU prüft das Sanierungsprojekt nach vorgegebenen Kriterien (Art. 18 Abs 1 AltlV). Ist die Sanierung abgeschlossen, muss der Sanierungspflichtige mittels einer Dokumentation nachweisen, dass die Sanierungsziele erfüllt sind.

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