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Berichtstandards

Die Berichtstandards für die Altlastenbearbeitung vereinfachen die Arbeit für den Gutachter und helfen mit, eine einheitliche und nachvollziehbare Beurteilung der Standorte zu gewährleisten. Allgemein gilt der Grundsatz "So viel wie notwendig – so wenig wie möglich". Damit sollen auch die Kosten kontrollierbar bleiben und die Gefahr eines unsystematischen Vorgehens eingeschränkt werden.

Voruntersuchung

Überwachung

Sanierung

Entsorgung

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