Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Fragen und Antworten zum Gewässerraum

Gewässerraum

Was ist der Gewässerraum?

Gewässer benötigen Raum, um ihre natürlichen Funktionen erfüllen zu können. Aber auch wir Menschen profitieren, wenn unsere Gewässer ausreichend Platz zur Verfügung haben. Einerseits, indem Bauten und Infrastrukturen in Gewässernähe so besser vor Hochwasser geschützt sind. Andererseits, indem wir den Raum entlang der Gewässer nutzen können, um uns zu erholen oder um mit Wasserkraft Energie zu erzeugen.

Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht. Dazu wird entlang aller oberirdischen Ge-wässer ein Streifen Land definiert, der primär dem Gewässer zur Verfügung steht. Wie gross der Gewässerraum ist, hängt von der Art und Grösse des Gewässers ab. Bei Fliessgewässern wird dafür die natürliche Gerinnesohlenbreite betrachtet

Definition Gewässerraum

Wozu dient der Gewässerraum?

Gewässer haben vielerlei natürliche Funktionen. Sie transportieren Wasser, Geschiebe und Holz und bilden vielfältige und vernetzte Lebensräume: An ihren Rändern treffen Wassertiere und -pflanzen auf Arten, die an Land leben und wachsen. Amphibien, die sich sowohl im Wasser wie auch an Land bewegen, finden hier ihren primären Lebensraum. Natürliche Gewässer sind vielfältig und dynamisch, denn sie verändern sich je nach Wasserstand. Mäandrierende Gewässer bilden Steil- und Flachufer aus. Verzweigte Gerinne schaffen Kiesinseln als wertvolle neue Lebensräume.

Der Gewässerraum sichert den Raum, den die Gewässer benötigen, um ihre natürlichen Funktionen wahrnehmen können. Zudem verhindert er, dass schädliche Stoffe aus Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln ins Gewässer gelangen.
Zahlreiche heute verbaute und begradigte Fliessgewässer sollen in Zukunft wieder na-turnäher gestaltet werden. Der Gewässerraum stellt sicher, dass der benötigte Raum für geplante Revitalisierungen sowie für das schadlose Ableiten von Hochwasser vorhanden ist.

Dazu wird entlang aller oberirdischen Gewässer ein Korridor festgelegt, der primär dem Gewässer zur Verfügung steht.

Ist der Gewässerraum immer auf beiden Seiten des Ufers gleich breit?

Nein, der Gewässerraum stellt einen Korridor dar, wobei das Gerinne nicht in der Mitte des Korridors liegen muss. Die Festlegung des Gewässerraums als Korridor ermöglicht es, diesen an die Gegebenheiten im Umfeld des Gewässers anzupassen.

Wer ist für die Ausscheidung der grundeigentümerverbindlichen Gewässerräume zuständig?

Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1074 vom 18. Dezember 2018 wurden die Gemeinden damit beauftrag, die Gewässerräume für alle im aktuellen Gewässerkataster geführten Gewässer, grundeigentümerverbindlich festzulegen. (§ 34 Abs. 1 WBSNG)

Wann muss der Gewässerraum vergrössert werden?

Die Breite des minimalen Gewässerraum muss verbreitert werden, wenn:

  • der Hochwasserschutz mit dem minimalen Gewässerraum nicht gewährleistet werden kann,
  • eine Revitalisierung geplant ist, die mehr Raum benötigt,
  • der Natur- und Landschaftsschutz einen grösseren Gewässerraum verlangt,
  • mehr Raum nötig ist für die Nutzung des Gewässers als Erholungsgebiet oder für Wasserkraftwerke.

 

Wann kann der Gewässerraum verkleinert werden?

In dicht überbauten Gebieten in Städten oder Dorfzentren kann die Breite des Gewässerraums den baulichen Gegebenheiten angepasst werden. Eine Verkleinerung ist jedoch nur zulässig, soweit der Hochwasserschutz gewährleistet ist  Art. 41a Abs. 4 und Art. 41b Abs. 3 GSchV).

Wann kann auf eine Ausscheidung des Gewässerraums verzichtet werden?

Soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, kann bei folgenden Beispielen auf eine Ausscheidung eines Gewässerraumes verzichtet werden:

  • Wenn sich das Gewässer im Wald befindet.
  • Wenn das Gewässer eingedolt ist.
  • Wenn das Gewässer künstlich angelegt wurde.
  • Wenn das Gewässer sehr klein ist.
     
Welche Vorschriften bezüglich Bauten und Anlagen gelten im Gewässerraum?

Neue Bauten und Anlagen dürfen im Gewässerraum grundsätzlich nur erstellt werden, wenn sie standortgebunden und im öffentlichen Interesse liegen. Anlagen wie Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke oder Brücken sind somit zugelassen. Bestehende Bauten und Anlagen, die rechtmässig erstellt wurden und bestimmungsgemäss genutzt werden, sind in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt.

Die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Bauten und Anlagen im Gewässerraum bedarf der Bewilligung im Sinne von § 98 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) sowie der Zustimmung des Kantons.

Ab wann darf der Gewässerraum nur noch extensiv bewirtschaftet werden?

Solange der Raumbedarf der Gewässer erst behördenverbindlich festgelegt ist, ergibt sich aus dem Gewässerschutzgesetz (GSchG) und der Gewässerschutzverordnung (GSchV) keine Änderung der landwirtschaftlichen Nutzung entlang der Gewässer. Sobald der Gewässerraum grundeigentümerverbindlich festgelegt ist, dürfen die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Gewässerraum nur noch extensiv bewirtschaftet werden.

Festlegung Gewässerraum Kanton Thurgau

Zu welchem Zeitpunkt ersetzt der Gewässerraum die Gewässerabstände nach Planungs- und Baugestz?

Bis zur grundeigentümerverbindlichen Festlegung der Gewässerraums bleiben die Gewässerabstände gemäss § 76 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, SR 700) in Kraft. Nach der behördenverbindlichen Festlegung des Raumbedarfs der Gewässer hat der Kanton die Möglichkeit, eine Unterschreitung dieser Gewässerabstände bis zum festgelegten Raumbedarf der Gewässer zu bewilligen (§ 93 PBG).

Wenn der Gewässerraum durch die Gemeinde mittels Gewässerraumlinien grundeigentümerverbindlich festgelegt wurde, ersetzt diese im massgebenden Abschnitt die heute geltenden Gewässerabstandsvorschriften nach Planungs- und Baugesetz.

Kontakt

Matthias Müller

Ressortleiter Wasserbau, Stv. Leiter Wasserbau und Hydrometrie

Tel. 058 345 51 78
E-Mail