Thur
Mit der Genehmigung des Hochwasserschutz- und Revitalisierungskonzeptes für das Thurtal (Thur+) wurde auch für die Thur der behördenverbindliche Raumbedarf festgelegt (RRB Nr. 200 vom 22. März 2022).
Das Vorgehen bei der Festlegung der Gewässerraumlinien an der Thur unterscheidet sich zur derjenigen bei den übrigen Gewässern. An der Thur wird der Gewässerraum in vier Phasen festgelegt:
- Phase 1: Behördenverbindlicher Raumbedarf
- Phase 2: Festlegung minimaler grundeigentümerverbindlicher Gewässerraum
- Phase 3: Anpassung Gewässerraumlinien in Koordination mit Korrektionsprojekten
- Phase 4: Anpassung Gewässerraumlinien bei eigendynamischer Entwicklung (periodische Überprüfung)
Für die Festlegung der grundeigentümerverbindlichen Gewässerraumlinien an der Thur wird den betroffenen Gemeinden sowie deren beauftragten Planern/Planerinnen und/oder Ingenieuren/Ingenieurinnen ein auf die Thur abgestimmter Leitfaden zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen
- Grundeigentümerverbindlicher Gewässerraum an der Thur: Informationsveranstaltung Standortgemeinden, 2. März 2023 [pdf, 1.4 MB]
- Bestimmung der natürlichen Sohlenbreite von Fliessgewässern Entwurf [pdf, 6.6 MB], April 2022, BAFU
- Grundlagenstudie, Natürliche Sohlenbreite grosser Fliessgewässer im Kanton Thurgau [pdf, 7.6 MB], Thur, Dezember 2021, Amt für Umwelt
- Leitfaden Thur (3) [pdf, 1.1 MB], März 2023, Amt für Umwelt
- Downloads Gewässerraum