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Thur

Mit der Genehmigung des Hochwasserschutz- und Revitalisierungskonzeptes für das Thurtal (Thur+) wurde für die Thur auch der behördenverbindliche Raumbedarf festgelegt (RRB Nr. 200 vom 22. März 2022). 

Das Vorgehen bei der Festlegung der Gewässerraumlinien an der Thur unterscheidet sich zur derjenigen bei den übrigen Gewässern. An der Thur wird der Gewässerraum in vier Phasen festgelegt:

Für die Festlegung der grundeigentümerverbindlichen Gewässerraumlinien an der Thur wird den betroffenen Gemeinden sowie deren beauftragten Planern/Planerinnen und/oder Ingenieuren/Ingenieurinnen ein auf die Thur abgestimmter Leitfaden zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen

Kontakt

Matthias Müller

Ressortleiter Wasserbau, Stv. Leiter Wasserbau und Hydrometrie

Tel. 058 345 51 78
E-Mail
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