Geodaten Gewässerraum
Das kantonale Geodatenmodell zu den Gewässerraumlinien liegt vor. Beim GIS Verbund Thurgau kann das gültige Geodatenmodell bezogen werden. Die Geodaten zum grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum sind beim Amt für Geoinformation einzureichen.
Die Gewässerraumabschnitte sind mit Hilfslinien zu schliessen. Diese Hilfslinien werden benötigt, um die Geodaten als Flächen gemäss minimalem Geodatenmodell (ID 190.1) an den Bund abgeben zu können. Für eine eindeutige Nummerierung des Abschnittes für den Gewässerraumlinienplan soll ein Code mit der Gewässer Nr. erzeugt werden z. B. 03.02_01.
Für die Abschnitte entlang von Gemeindegrenzen ist für die Abgabe der Geodaten eine detaillierte Betrachtung nötig. So ist für diese Abschnitte eine weitere Hilfslinie notwendig. Diese verläuft deckungsgleich auf der Gemeindegrenze. Somit ergibt sich für Grenzgewässer eine spezielle Handhabung.
Bei Grenzgewässern muss die Auflage der jeweiligen Gewässerabschnitte gleichzeitig erfolgen. Die Gemeinden haben sich abzusprechen und dementsprechend zu koordinieren. Diejenige Gemeinde welche die Gewässerraumausscheidung zuerst in Angriff nimmt übernimmt den Lead. Im Planungsbericht oder der technischen Dokumentation muss ersichtlich sein, dass eine Absprache zwischen den Gemeinden stattgefunden hat. Zum Beispiel kann dies mittels Gemeinderatsbeschluss geschehen.
Kontakt
Matthias Müller
Ressortleiter Wasserbau, Stv. Leiter Wasserbau und Hydrometrie